Die Schulordnung der Walter-Lübcke-Schule
Stand: Schuljahr 2020/21
In unserer Schule kommen viele verschiedene Menschen zusammen, um miteinander zu arbeiten und zu lernen. Dafür wünschen wir uns eine friedliche, freundliche Atmosphäre, die geprägt ist von Toleranz und gegenseitigem Respekt. Um unser Zusammenleben sinnvoll zu gestalten, beachten wir alle die folgenden Regeln:
Wir respektieren und helfen einander.
- Wir gehen respektvoll miteinander um, schlichten Streit und grenzen niemanden aus.
- Auch Lehrerinnen und Lehrer brauchen ihre Pausen. Deshalb soll das Lehrerzimmer nur ihnen vorbehalten bleiben.
- Wir verzichten auf die Nutzung von Handys, mobilen Spielkonsolen und MP3-Playern auf dem Schulgelände, um mehr Zeit für Gespräche miteinander zu haben und um unsere Gesundheit zu schützen.
Wir gehen friedlich miteinander um.
- Wir sind leise.
- Alle verhalten sich so, dass niemand gefährdet wird.
- Niemand wirft mit Gegenständen, im Winter auch nicht mit Schneebällen.
- Wir beleidigen und schlagen einander nicht.
Wir bewegen uns in den Pausen.
- In den großen Pausen können sich die Schülerinnen und Schüler auf den Pausenhöfen, in der Pausenhalle oder auf dem Skaterplatz aufhalten. Der Pausenhof 12-Süd ist für die Klassen 5 und 6 reserviert.
- Ballspiele sind nur auf dem Skaterplatz und auf dem Pausenhof 12-Süd erlaubt.
Wir gehen sorgfältig mit unserer Schule und den Lernmaterialien um.
- Beim Aufenthalt in Bibliothek und Cafeteria gelten die dort festgelegten Regeln.
- Schülerinnen und Schüler benutzen die elektronischen Medien und Zugangsmöglichkeiten zum Internet in den Klassen nur unter Aufsicht der Lehrenden.
- Wir benutzen die Toiletten sachgerecht und achten auf Sauberkeit und sparsamen Wasserverbrauch.
- Wir halten unseren Schulhof sauber.
Unterrichtsbeginn
- Wenn 10 Minuten nach Stundenbeginn die Lehrkraft nicht erschienen ist, informiert eine Schülerin oder ein Schüler die Schulleitung.
Wir halten uns an das geltende Schulgesetz.
- Drogen sind verboten.
- Unsere Schule ist rauchfrei. Dies gilt auch für die Bushaltestelle.
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5–10 verlassen in den Freistunden und vor dem regulären Schulschluss das Schulgelände nicht.
Die Handy-Nutzungsordnung der Walter-Lübcke-Schule
Stand: Schuljahr 2020/21
Vorwort
Mobile elektronische Geräte, z. B. in Form von Handys und Smartphones, erleichtern uns die Kommunikation, sie unterstützen uns bei der Informationssuche und leisten Hilfe beim Gestalten von Dokumenten, Ton- und Videoaufnahmen. Sie sind für uns als Pädagoginnen und Pädagogen Unterrichtsgegenstand, aber auch Lehrmittel, um SuS zu medienkompetenten Jugendlichen zu erziehen, die sich in einer global vernetzten Welt orientieren und passende Wissensquellen erschließen können. Mobile elektronische Geräte können eine Bereicherung für das Schulleben und den Unterricht sein. Leider bergen sie auch viele Gefahren. Damit wir unsere SuS vor Missbrauch schützen und das respektvolle Miteinander auch im Umgang mit neuen mobilen Geräten gewährleisten können, wird die Schulordnung um diese Handy-Nutzungsordnung ergänzt.
Regelungen
1. Geltungsbereich
Diese Ordnung gilt für das gesamte Schulgelände für die Zeit, in der sich die SuS auf dem Schulgelände aufhalten. Die Handynutzungsordnung umfasst nicht nur Handys, sondern auch Tablet-PCs, Smartphones, iPods und andere elektronische Endgeräte.
2. Grundsatz
Mobile Aufzeichnungs- und Kommunikationsgeräte dürfen in die Schule mitgebracht wer- den, um die gegenseitige Erreichbarkeit von Eltern und SuS zu gewährleisten, im Unterricht als Hilfsmittel zu dienen und zur Organisation des eigenen Alltags beizutragen. Der Betrieb und die Nutzung der genannten Geräte ist nur unter Einhaltung nachfolgender Regelungen gestattet:
a) im Unterricht:
Während der Unterrichtszeit muss das Handy ausgeschaltet sein. Ausnahmen müssen von der jeweiligen Lehrkraft ausdrücklich genehmigt werden. Diese Genehmigung gilt nur für die jeweilige Stunde und die von der Lehrkraft genannten Geräte, sie wird nicht pauschal erteilt. Für die Bücherei gelten dieselben Regeln wie für die Unterrichtsräume. Vor Klassenarbeiten ist das ausgeschaltete Handy der Lehrkraft zu übergeben, um Täuschungsmanöver zu unterbinden. Zuwiderhandlung kann als Täuschungsversuch gewertet werden.
b) außerhalb des Unterrichts:
Das Telefonieren mit dem Handy auf dem Schulgelände ist vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende gestattet. Die Handynutzung ist in der Mittagspause erlaubt, sofern die SuS hierbei nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Bildrechte eines jeden werden hierbei geachtet. Das Anhören von Musik ist nur mit Kopfhörern gestattet. In Freistunden ist das Nutzen des Handys in den freien Räumen des Oberstufengebäudes gestattet. In der Mensa ist die Handynutzung grundsätzlich nicht gestattet.
Sanktionen
a) Verstoß gegen die Handy-Nutzungsordnung:
Bei Zuwiderhandlungen gegen die unter 2. aufgeführten Grundsätze, wird als pädagogische Maßnahme das betroffene Gerät in ausgeschaltetem Zustand von der Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat hinterlegt. Die Lehrkraft entscheidet darüber, wann das Gerät abgeholt werden kann. Die sanktionierende Lehrkraft dokumentiert den Regelverstoß im Sekretariat. Außerdem kann die Schule im Wiederholungsfalle Ordnungsmaßnahmen nach § 82 Abs. 2 HSchG in Betracht ziehen. Die Lehrkräfte und Schulangestellten sind nicht zur Bedienung der eingezogenen Geräte berechtigt (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
b) Verstoß gegen geltendes Strafrecht:
Besteht der begründete Verdacht, dass sich auf dem mobilen Gerät eines Schülers oder einer Schülerin Daten befinden, die einen Straftatbestand erfüllen, so darf der Schüler oder die Schülerin den Verdacht ausräumen, indem er/sie die Daten der aufsichtsführenden Lehrkraft offenlegt. Ist dies nicht möglich oder wird dies von dem Schüler oder der Schülerin verweigert, wird das mobile Gerät der Schulleitung oder einer von der Schulleitung beauftragten Person übergeben, von der der Nachweis erbracht wird, dass der Verdacht unbegründet ist. Die Schulleitung entscheidet über das Verhängen von Ordnungs- und pädagogischen Maßnahmen. Sollte der Verdacht bestehen bleiben, dass sich auf dem mobilen Gerät Daten befinden, die strafrechtlich von Bedeutung sind, so kommt auch eine Übergabe an die Polizei in Betracht. In der Regel wird die Polizei dann ein Strafverfahren gegen den Besitzer oder die Besitzerin einleiten müssen. Strafrechtlich relevante Handlungen sind zum Beispiel:
- § 130a StGB: Anleitung zu Straftaten
- § 131 Abs. 1 Nr. 3 StGB: Verbot der Gewaltdarstellung und -verbreitung (speziell an Personen unter 18 Jahren)
- § 184 StGB: Verbot der Pornographieverbreitung (speziell an Personen unter 18 Jahren)
- § 185–187 StGB: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
- § 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen
- § 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Sollten SuS erfahren, dass sich auf dem mobilen Gerät eines Mitschülers oder einer Mitschülerin Inhalte befinden, die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, besteht die Möglichkeit dies einer Vertrauensperson (Klassenlehrer*in), Schulsozialarbeiter*in) zu melden und dabei als Übermittler anonym zu bleiben.
Informatik-Nutzungsordnung der Walter-Lübcke-Schule
Stand: 13.04.2021
Passwörter
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzungskennung und wählen sich ein sicheres Passwort
(mind. 8 Zeichen, darunter ein Sonderzeichen und einen Großbuchstaben), mit denen sie sich im Computersystem der Schule anmelden können. Vor der Nutzung des eigenen Nutzungskontos muss sich die Schülerin oder der Schüler anmelden. Eine Abmeldung nach der Nutzung des eigenen Kontos ist unbedingt erforderlich.
Für unter der Nutzungskennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht.
Aus diesem Grund muss das Passwort streng vertraulich gehalten werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Das Arbeiten unter einem fremden Nutzungskonto ist generell verboten!
Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses den verantwortlichen Personen mitzuteilen.
Verbotene Nutzung
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzes sind zu beachten. Es ist streng verboten pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Bei versehentlichem Aufruf solcher Inhalte, ist die Anwendung sofort zu schließen und der Lehrkraft Mit-teilung zu machen. Nutzende, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Internet kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können strafrechtlich verfolgt werden. Die Ausführung von Programmen, welche die Arbeitsstationen zum Absturz bringen oder den ganzen Server überlasten, ist streng verboten und wird schul- und strafrechtlich geahndet.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule ist in der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Gebrauch davon wird nur in Verdachtsfällen gemacht. Die Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres, gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung (z.B. Austausch von Buchstaben an der Tastatur) sind grundsätzlich untersagt und werden schulrechtlich sanktioniert. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinen Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, die Daten zu löschen.
Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Anweisungen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
Während der Nutzung der Schulcomputer ist Essen und Trinken verboten!
Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internetzugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet genutzt werden. Bei Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten!
Versenden von Informationen per Internet
Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule über das Internet versandt, geschieht dies unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Umgangsformen.
Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Schulleitung.
Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen beispielsweise digitalisierte Texte, Bilder etc. nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwendet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Fall der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.
Organisatorisches
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 findet eine im Klassenbuch zu dokumentierende Nutzungsbelehrung statt.
Jeder Nutzende akzeptiert mit der Anmeldung am System die Nutzungsbedingungen.
Ein Widerspruch kann schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden, hat aber den Ausschluss bei der digitalen
Mediennutzung in der Schule zur Folge.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Nach jedem Schuljahr werden die Daten der Benutzer- und Klassenordner gelöscht!
Kommunikationskonzept der Walter-Lübcke-Schule
Stand: Schuljahr 2020/21
- Die Übermittlung von Informationen und Materialien erfolgt in der Regel in digitaler Form (M365, Teams, OneNote, E-Mail)
- Wo dies nicht gewährleistet werden kann, ist im Ausnahmefall eine analoge Übermittlung möglich, die mit den Betroffenen telefonisch vereinbart wird.
- Lehrkräfte geben in der Regel innerhalb einer Woche Feedback zu den von Schüler*innen bearbeiteten Aufgaben, es sei denn es wird ausdrücklich anderes vereinbart.
- Die Schüler*innen und Eltern sind verpflichtet, in Kommunikation mit den Lehrkräften zu treten und dafür Sorge zu tragen, dass übermittelte Aufgaben zeitnah erledigt werden.
- Lehrkräfte sind über ihre dienstliche Mailadresse (name.vorname@walter-luebckeschule.de) erreichbar. Sie reagieren auf Mails oder den Wunsch zur Kontaktaufnahme in der Regel am folgenden Unterrichtstag. Das heißt, dass am Abend und an Wochenenden kein Anspruch auf Reaktion auf erhaltene Mails etc. besteht.
Bei telefonischer Kontaktaufnahme zu Lehrkräften beschränken sich Eltern auf Unterrichtstage (Mo–Fr). Nach 18 Uhr und an Wochenenden soll i.d.R. keine Kontaktierung von Lehrkräften mehr erfolgen, es sei denn es muss über Notfälle informiert werden.
Lehrkräfte kontrollieren an Unterrichtstagen mindestens einmal täglich ihr dienstliches Postfach. - Auch die Schulleitung und die Schulsozialarbeit sind auf gleiche Weise und im gleichen Umfang erreichbar.
- Das Kommunikationskonzept wird auf der Homepage der Schule veröffentlich.
Medienkonzept der Walter-Lübcke-Schule
Stand: Januar 2023
10 Chatregeln
Stand: 2023
1. Nicht spammen
Schreibe nur, wenn du wirklich einen sinnvollen Beitrag zum Gespräch leisten kannst oder eine wichtige Frage hast. Unnötige Inhalte nerven und sind oft Auslöser für Streit. GIFs, Memes, Kettenbriefe und Ähnliches sind auch Spam.
2. Erst denken und dann schreiben
Bevor du eine Frage stellst, denk noch einmal über sie nach. Vielleicht kennst du bereits selbst die Antwort. Denk auch über deine Antwort nach, bevor du sie schreibst. Antworte nur dann, wenn du dir sicher bist, dass die Antwort richtig ist
3. Nicht beleidigen und nicht lästern
Wie im echten Leben gilt auch im Schulchat, dass niemand beleidigt wird.
Es wird auch nicht über Personen gelästert, die nicht im Chat sind.
4. Nur antworten, wenn du direkt angesprochen wirst
Damit ein Chat übersichtlich bleibt und Fragen schnell beantwortet werden, sollst du nur antworten, wenn du auch die richtige Antwort kennst.
5. Wiederholungen vermeiden
Wurde eine Frage gestellt oder beantwortet, stellst du sie nicht noch einmal und beantwortest sie auch kein zweites Mal, auch nicht mit richtig, ok oder Ähnlichem.
6. Auf Ausdrucksweise achten
In einem Schulchat benutzt du weder Umgangssprache noch Jugendsprache.
7. Doppeldeutigkeiten vermeiden
Drücke dich so aus, dass jeder verstehen kann, was du meinst. Doppeldeutigkeiten, Ironie und Sarkasmus führen in Chats nur zu Missverständnissen und Verärgerung.
8. Das Recht am eigenen Bild beachten
Verschicke keine Bilder/Videos ohne die Einwilligung der abgebildeten Personen. Du kannst dafür angezeigt werden.
9. Die Privatsphäre anderer achten
Gib keine Nummern, Adressen oder weitere Kontaktdaten anderer Personen weiter.
10. Ruhezeiten einhalten
Jeder braucht Freizeit. Der Schulchat soll nach 20 Uhr und in den Ferien nicht benutzt werden. Am Wochenende kannst du Fragen stellen, aber niemand muss sofort antworten.